Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung, die zwischen der ApartDays (im folgenden ApartDays) und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von den vorbenannten Gesellschaften.

1.2. Vertragspartner des Gastes ist ApartDays.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Reservierungen/Buchung

2.1. Durch die Durchführung einer Reservierung/Buchung offeriert der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrags. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erteilt ApartDays eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung, wodurch ein Beherbergungsvertrag zwischen ApartDays und dem Gast zustande kommt.

2.2. Die von ApartDays präsentierten Offerten hinsichtlich der verfügbaren Apartments sind als freibleibend und unverbindlich zu erachten. ApartDays steht es frei, den Abschluss eines Beherbergungsvertrags nach eigenem Ermessen abzulehnen.

2.3. Im Falle einer Buchung einer Kategorie in einem angebotenen Objekt besteht für den Gast kein Anspruch auf die Inanspruchnahme einer bestimmten Beherbergungsleistung. Branchenübliche Restriktionen, wie beispielsweise Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten, werden von ApartDays vorbehalten.

3. Stornierungsfristen/Rücktritt des Kunden/Nichtinanspruchnahme der Leistungen (no-show)

3.1. Eine garantierte Reservierung liegt erst mit der Zahlung des Gastes an ApartDays vor. Eine Stornierung ist gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen und -fristen möglich. Dabei ist die Angabe der entsprechenden Reservierungsnummer obligatorisch. Die Stornierung ist kostenfrei.

Es sei darauf hingewiesen, dass ein Rücktrittsrecht nur unter der Voraussetzung besteht, dass eine solche Vereinbarung besteht oder das Rücktrittsrecht bereits erloschen ist (Ablauf kostenfreie Stornofrist). Ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht ist in diesem Fall nicht gegeben. Sollte ApartDays einer Vertragsaufhebung nicht zustimmen, behält ApartDays den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (no-show) oder verspäteter Stornierung. Die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen sind von ApartDays anzurechnen.Für den Fall, dass die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden, ist ein Abzug für ersparte Aufwendungen durch ApartDays möglich. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu erbringen, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.Im Falle von mehrtägig garantierten Reservierungen werden bei Nichterscheinen des Gastes alle weiteren Nächte ab der ersten Nacht storniert. Dem Gast steht in diesem Fall kein Anspruch auf die Folgenächte zu.

3.2. Bei Reservierungen, die am Anreisetag vorgenommen werden, ist die Zahlung gemäß Punkt 5 unmittelbar nach Buchung, in der Regel innerhalb von 60 Minuten, fällig.

4. Übernachtungspreise und sonstige Preise

4.1. Gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von ApartDays ausgewiesenen Preisen werden die Preise als verbindlich definiert. Die ausgewiesenen Preise sind als Bruttopreise zu verstehen und umfassen sämtliche gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Abgaben, die lokal durch den Gast verursacht werden, wie beispielsweise Kurtaxen, sind in den ausgewiesenen Preisen nicht enthalten.

5. Zahlungsbedingungen und Rechnung

5.1. Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen.

5.2. Die Aufrechnung durch den Gast ist auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen beschränkt, sofern nicht zwingende gesetzliche Aufrechnungsrechte bestehen.

5.3. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Visa, MasterCard, American Express, Paypal, Sofortüberweisung/Klarna oder reguläre Banküberweisung.
Barzahlung wird nicht akzeptiert.

5.4. ApartDays behält sich das Recht vor, eine Gebühr für die Nutzung von Zusatzleistungen oder bei Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erheben. Der Gast ermächtigt ApartDays ausdrücklich, diese Gebühren zu erheben.

5.5. Im Rahmen einer Reservierung erklärt sich der Gast damit einverstanden, die Rechnung in digitaler Form, das heißt als Download oder per E-Mail, zu erhalten.

6. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Apartments

6.1. Ein reserviertes Apartment steht dem Gast in dem Zeitraum zur Verfügung, der in der Reservierung angegeben ist.

6.2. Die von ApartDays zur Verfügung gestellten Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag bei ApartDays, einem von ApartDays benannten Dritten oder an dem von ApartDays durch Schild und/oder Mitteilung angegebenen Aufbewahrungsort zu hinterlegen. Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises sowie bei Nichtabgabe der genannten Gegenstände wird eine Gebühr von 50,00 € erhoben. ApartDays ist darüber hinaus berechtigt, vom Gast weiteren Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, wenn dieser 50,00 € übersteigt. Dies umfasst auch den Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht der Nachweis offen, dass ApartDays ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

6.3. Auf Wunsch und bei Verfügbarkeit kann zwischen ApartDays und dem Gast eine spätere Abreise (Late Check-out) vereinbart werden. Stimmt ApartDays dem Late Check-out zu, ist ApartDays berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Apartments 10,00 € pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Erfolgt keine Zustimmung, ist ApartDays berechtigt, für jede angefangene Stunde 30,00 € in Rechnung zu stellen. Bei einer Abreise, die später als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out erfolgt, wird der volle Übernachtungspreis des Apartments berechnet, sofern ApartDays dem zugestimmt hat. Erfolgt keine Zustimmung, so ist der Gast verpflichtet, neben dem vollen Übernachtungspreis einen weitergehenden Schaden zu ersetzen. Dem Gast steht der Nachweis offen, dass ApartDays ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

6.4. Ein vertraglicher Anspruch des Gastes auf Late Check-out ist ausgeschlossen.

6.5. Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Wunsch und nach Verfügbarkeit zwischen ApartDays und dem Gast vereinbart werden. Stimmt ApartDays dem Early Check-in zu, ist ApartDays berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Apartments 10,00 € pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Ein vertraglicher Anspruch des Gastes auf Early Check-in besteht nicht.

7. Überlassung, Weitervermietung, Nutzung

7.1. Es ist untersagt, die gebuchte Apartments an Dritte weiterzuvermieten oder weiterzuvermitteln. Dies umfasst insbesondere auch die Weitervermittlung von Apartments an Dritte zu höheren als den durch ApartDays ausgewiesenen Preisen. Des Weiteren ist es untersagt, Ansprüche gegenüber ApartDays abzutreten oder zu veräußern. In den zuvor genannten Fällen ist ApartDays dazu befugt, die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung oder Verkauf gegenüber Dritten unrichtige Angaben über die Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.

7.2. Die Nutzung der Wohnungen von ApartDays zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist explizit untersagt. Dies umfasst jegliche gewerbliche oder illegale Nutzungen. Darüber hinaus ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ohne explizite Zustimmung ebenfalls untersagt. Im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung behält sich ApartDays die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen vor.

8. Haftung von ApartDays

8.1. Die Haftung von ApartDays für von ihr zu vertretende Schäden umfasst die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und ist unbegrenzt. Darüber hinaus haftet ApartDays für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens ApartDays beruhen. Im Falle einer einfachen Fahrlässigkeit haftet ApartDays lediglich und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalspflicht). Eine Pflichtverletzung seitens ApartDays ist gleichzusetzen mit einer Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt.

8.2. Bei Störungen oder Mängeln an den Leistungen von ApartDays ist ApartDays verpflichtet, nach unverzüglicher Meldung durch den Gast oder nach eigener Kenntnis innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, ApartDays bei der Behebung der Störung oder des Mangels angemessen zu unterstützen und Maßnahmen zur Schadensminimierung zu ergreifen. Der Gast hat ApartDays unverzüglich zu informieren, wenn die Entstehung eines erheblichen Schadens droht.

8.3. Die Zurverfügungstellung eines Stellplatzes durch ApartDays, ob entgeltlich oder unentgeltlich, begründet keinen Verwahrungsvertrag und keine Überwachungsverpflichtung seitens ApartDays. ApartDays haftet für Schäden an abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen auf dem Grundstück oder Stellplatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schäden sind ApartDays unverzüglich anzuzeigen, offensichtliche Schäden vor dem Verlassen des Stellplatzes. ApartDays haftet nicht für Schäden, die von Dritten verursacht wurden.

8.4. ApartDays haftet für eingebrachte Sachen des Gastes nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche des Gastes wegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung eingebrachter Sachen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme gegenüber ApartDays anzuzeigen. Bei Geldmitteln, Wertgegenständen oder Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 € sowie bei sonstigen Sachen mit einem Wert von mehr als 3500,00 € ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit ApartDays erforderlich. Ohne diese Vereinbarung ist eine Haftung von ApartDays für solche eingebrachten Sachen ausgeschlossen.

8.5. Ansprüche gegen ApartDays verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche und andere Ansprüche, die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder der Verletzung einer Kardinalpflicht durch ApartDays beruhen. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8.6. ApartDays übernimmt keine Haftung für Fundsachen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch ApartDays. Die Rücksendung von Fundsachen erfolgt ausschließlich auf Anfrage und gegen Übernahme der Versandkosten sowie einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 €. Fundsachen werden für einen Zeitraum von sechs Monaten aufbewahrt, danach erfolgt die Entsorgung.

9. Kaution

9.1. ApartDays ist berechtigt, zur Sicherung aller Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag vor der Apartmentsübergabe angemessene Sicherheitsleistungen/Kautionen vom Gast zu verlangen:

  • bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten beträgt die zu leistende Kaution 250,00 €;
  • für Aufenthalte zwischen drei und sechs Monaten ist eine Kaution in Höhe der monatlichen Übernachtungskosten zu entrichten.

Im Falle eines Aufenthalts von unter drei Monaten behält sich ApartDays das Recht vor, die Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vorabautorisierung des vom Gast angegebenen Zahlungsmittels zu sichern.

Im Falle der Nichtleistung der Kaution/Sicherheitsleistung durch den Gast besteht kein Anspruch auf den Erhalt der Apartments. ApartDays behält sich das Recht vor, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen, sollte der Gast die vereinbarte Kaution nicht innerhalb einer angemessenen, nachträglich gesetzten Frist leisten, nachdem die Apartments bereits überlassen wurde.

9.2. ApartDays ist verpflichtet, die Kaution innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Beherbergungsvertrags abzurechnen.

10. Kundendaten

10.1. Zur Sicherstellung einer reibungslosen Kommunikation erhebt ApartDays die E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Gastes. ApartDays behält sich das Recht vor, beim Check-in ein gültiges Identifikationsdokument in digitaler Form zu verlangen. Inländische Gäste weisen sich mit Personalausweis oder Reisepass aus, ausländische Gäste stets mit Reisepass.

10.2. ApartDays ist berechtigt, Buchungen zu stornieren, falls die Identität des Gastes aufgrund fehlender oder fehlerhafter Dokumente nicht zweifelsfrei verifiziert werden kann.

11. Beendigung des Beherbergungsvertrags

11.1. ApartDays ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, insbesondere in folgenden Fällen:

  1. Wenn höhere Gewalt oder andere, von ApartDays nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.
  2. Wenn ApartDays begründete Bedenken hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Image von ApartDays gefährdet, und dies nicht von ApartDays zu vertreten ist.
  3. Wenn Buchungen aufgrund falscher oder irreführender Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen erfolgt sind, insbesondere bezüglich der Identität, Zahlungsfähigkeit oder des Aufenthaltszwecks.
  4. Wenn der Aufenthaltszweck rechtswidrig ist oder der Wohnungsprostitution dient.
  5. Bei unbefugtem Weiterverkauf, Weitervermietung oder Weitervermittlung (gemäß Punkt 7).

ApartDays informiert den Gast unverzüglich über die Ausübung des Kündigungsrechts.

11.2. Bei berechtigter Kündigung durch ApartDays entfallen jegliche Schadensersatzansprüche des Gastes.

11.3. Wurde der Beherbergungsvertrag von ApartDays aufgrund eines vom Gast verschuldeten Umstands oder eines im Punkt 1 genannten Grundes gekündigt, ist ApartDays berechtigt, auch zukünftige, bereits bestätigte Buchungen dieses Gastes zu stornieren oder abzulehnen.

12. Gutscheine

12.1. Ein bei ApartDays erworbener Gutschein ist ausschließlich für Leistungen von ApartDays gültig. Ein etwaiges Restguthaben wird nicht ausgezahlt, sondern für zukünftige Buchungen gutgeschrieben.

12.2. Eine Rückgabe von Gutscheinen ist ausgeschlossen. Gutscheine sind weder wiederverkäuflich noch übertragbar und können nicht ganz oder teilweise in Bargeld ausgezahlt werden.

12.3. Der Besteller ist verantwortlich für die Richtigkeit der angegebenen Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, an die der Gutschein und die Rechnung versendet werden.

13. Rauchverbot und Sicherheitseinrichtungen

13.1. Alle Apartments von ApartDays sind strikte Nichtraucherbereiche. Das Rauchen ist sowohl in den Apartments als auch in allen Gemeinschaftsbereichen von ApartDays untersagt. Dies gilt ausnahmslos für Zigaretten, E-Zigaretten, Shishas, Tabakerhitzer und ähnliche Rauchgeräte.

13.2. Das Rauchen auf Balkonen und Terrassen ist nur in entsprechend gekennzeichneten Bereichen und unter der Bedingung, dass Türen und Fenster zum Apartment geschlossen bleiben, gestattet.

13.3. Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot ist ApartDays berechtigt, vom Gast Schadensersatz in Höhe der notwendigen Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aufgrund einer nicht möglichen Weitervermietung des Apartments zu verlangen. Der Mindestbetrag für diesen Schadensersatz beträgt 250,00 €. ApartDays kann einen höheren Schaden nachweisen und entsprechend fordern. Der Gast hat das Recht nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

13.4. Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern und Feueralarmsystemen ist strengstens verboten. Ein Verstoß wird mit einer Strafgebühr von 150,00 € geahndet. Dies gilt ebenfalls für das Manipulieren oder Deaktivieren von Sicherheitssensoren in den Apartments.

13.5. Bei Kenntnisnahme von Verstößen gegen die Punkte 13.1 und 13.4 ist ApartDays berechtigt, die bestehende Buchung fristlos zu kündigen und den Gast des Hauses zu verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilerstattung. Der Gast hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass ApartDays kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

13.6. Alle Apartments von ApartDays sind mit den Rauchmeldern ausgestattet, die im Alarmfall automatisch eine Benachrichtigung an den Hausverwalter senden. Der Gast haftet in vollem Umfang für die Kosten, die durch das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage entstehen. Zu diesen Kosten gehören insbesondere die Kosten für den Einsatz des Hausverwalters sowie eventuelle Folgekosten, die durch den Fehlalarm entstehen (z.B. Feuerwehr, Sicherheitsdienst). Der Gast hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

14. Verbot von Partys und Versammlungen

14.1. In den Apartments, Gemeinschaftsbereichen und auf dem gesamten Gelände von ApartDays ist Lärm grundsätzlich zu vermeiden. Die Nachtruhe („Ruhezeiten“), in denen jeglicher Lärm zu reduzieren ist, gelten von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen gilt sie ganztägig bis zum nächsten Werktag 07:00 Uhr, sofern die Hausordnung keine abweichenden Zeiten vorgibt.

14.2. Die Durchführung von Partys und Versammlungen ist in den Apartments und Gemeinschaftsbereichen von ApartDays nicht gestattet.

14.3. Bei einem Verstoß, der zu einer nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments führt, ist ApartDays berechtigt, vom Gast Schadensersatz für die Sonderreinigungskosten und eventuelle Umsatzeinbußen in Höhe von mindestens 500,00 € zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Gast hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ApartDays kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

14.4. In den Apartments und in den Gemeinschaftsräumen können Dezibel-Messgeräte installiert werden, die ausschließlich zur Messung des Geräuschpegels dienen. Diese Geräte zeichnen keine Gespräche oder Stimmen auf. In den Gemeinschaftsbereichen werden Videoüberwachungssysteme installiert, die rund um die Uhr in Betrieb sind und deren Aufzeichnungen auf einem Videorecorder gespeichert werden.

14.5. Bei Kenntnisnahme von Verstößen gegen die Punkte 14.1 und 14.2 ist ApartDays berechtigt, die Buchung umgehend zu kündigen und den Gast des Hauses zu verweisen. Ansprüche auf Rück- oder Teilerstattung sind ausgeschlossen. Der Gast kann einen geringeren oder nicht entstandenen Schaden nachweisen. ApartDays behält sich vor, zur Durchsetzung des Hausrechts Dritte, wie Sicherheitsdienste, zu beauftragen. Die durch Dritte verursachten Kosten werden dem Gast in Rechnung gestellt.

15. Beschädigung oder unbefugte Inventarentfernung

15.1. Bei Beschädigungen des Apartments, die den vertragsgemäßen Gebrauch überschreiten, oder bei unbefugter Inventarentfernung ist der Gast zum Schadensersatz verpflichtet. Dieser umfasst die Kosten für Reparatur oder Ersatz, Mietausfälle, Rechtsverfolgungskosten und eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 €. Der Gast kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

16. Haustiere

16.1. Das Mitbringen von Haustieren ist in den Apartments und Gemeinschaftsbereichen von ApartDays untersagt. Blindenführhunde, Gehörlosenbegleithunde und andere vergleichbare Assistenzhunde dürfen gegen Vorlage eines Nachweises kostenfrei und jederzeit mitgeführt werden. Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig an ApartDays vorzulegen.

16.2. ApartDays behält sich das Recht vor, im Einzelfall Ausnahmen vom generellen Haustierverbot zu gestatten, wobei der Gast keinen Anspruch darauf hat. Bei ungenehmigter Haltung von Haustieren in den Apartments wird eine Sonderreinigungsgebühr von 150,00 € erhoben. Bei Verstoß gegen Punkt 1 ist ApartDays zur sofortigen Kündigung berechtigt. Jegliche Rückerstattungsansprüche entfallen. Der Gast kann einen geringeren oder nicht entstandenen Schaden nachweisen.

17. Instandhaltung

17.1. Mit der Buchung eines Apartments von ApartDays verpflichtet sich der Gast, das Apartment und alle Gemeinschaftsbereiche schonend und pfleglich zu behandeln, für angemessene Lüftung und Heizung zu sorgen und übermäßige Verschmutzungen zu vermeiden. Bei Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, ist ApartDays berechtigt, eine zusätzliche Reinigungsgebühr von mindestens 50,00 € (abhängig vom Verschmutzungsgrad) zu erheben. Der Gast kann einen geringeren oder nicht entstandenen Schaden nachweisen.

17.2. Der Gast ist verpflichtet, das Apartment und dessen Ausstattung bei Bezug auf Vollständigkeit und Funktionalität zu prüfen und jegliche Mängel oder Beanstandungen unverzüglich ApartDays mitzuteilen.

17.3. Der Gast ist verantwortlich für alle Schäden am Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Bereichen, die er oder seine Besucher durch schuldhaftes, vertragswidriges Verhalten verursacht haben und die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle Schäden sind ApartDays unverzüglich anzuzeigen.

17.4. Bei Buchungen mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als 7 Nächten ist ApartDays berechtigt, wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet, dem von ApartDays beauftragten Dienstleister oder ApartDays-Mitarbeitern zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren.

18. Internetnutzung

18.1. ApartDays stellt dem Gast im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Die Verfügbarkeit des Internets kann jedoch nicht garantiert werden, da Störungen durch höhere Gewalt, Wartungsarbeiten oder ähnliche Ereignisse auftreten können.

18.2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Herunterladen und Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Inhalten über Peer-to-Peer-Tauschplattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln von strafrechtlich relevanten Inhalten (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt ApartDays auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadensersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Verwendung des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit Wissen des Gastes verursacht werden. Dieser Freistellungsanspruch umfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

18.3. Der Gast verpflichtet sich, die Zugangsdaten für den ApartDays-Internetzugang nicht an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Gast für sämtliche Schäden, die durch die Weitergabe entstanden sind.

18.4. Um Rechtsverstößen vorzubeugen, ist ApartDays berechtigt, den Internetanschluss des Gastes im Falle solcher Verstöße zu sperren.

19. Datenschutz

19.1. Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter: https://apartments-giesen.de/datenschutz/

20. Schlussbestimmungen

20.1. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Beherbergungsvertrags, der Buchungsannahme oder dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen durch den Gast sind unwirksam.

20.2. Als Erfüllungs- und Zahlungsort wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes vereinbart.

20.3. Im kaufmännischen Verkehr wird für alle Streitigkeiten der Sitz des Beherbergungsbetriebs als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

20.4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

20.5. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Für den Fall, dass eine Bestimmung unwirksam oder nichtig ist, sind die Parteien angehalten, eine entsprechende Ersatzregelung zu treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt ebenfalls für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

20.6. Der Beherbergungsbetrieb hat sich entschieden, nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen, und ist dazu auch nicht verpflichtet.

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